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Vape-Verbot in Deutschland: Der aktuelle Stand

Seit Jahren heißt es, Vapes würden in Deutschland verboten. Dann kommt ein Datum ins Gespräch, es verstreicht, und nichts passiert. Diese Meldungen sorgen für Verunsicherung, bei Dampfern genauso wie im Handel. Deshalb hier zuerst die nüchterne Antwort, bevor wir in die Details gehen: In Deutschland ist Stand Oktober 2026 keine einzige Vape verboten. Kaufen, besitzen und benutzen ist erlaubt, auch Einweggeräte. Im Fokus stehen ausschließlich Einwegprodukte, nicht das Dampfen an sich. Was es gibt, sind zwei feste Termine und ein politisches Vorhaben, und die sehen wir uns der Reihe nach an.
- Nichts ist verboten. Weder Einweg-Vapes noch sonst eine E-Zigarette sind in Deutschland aus dem Handel genommen.
- Seit 1. Juli 2026 gilt eine Rücknahmepflicht: Jede Verkaufsstelle muss ausgediente Geräte kostenlos annehmen. Das ist kein Verkaufsverbot.
- Ab 18. Februar 2027 greift die EU-Batterieverordnung. Sie verlangt austauschbare Akkus, und daran scheitern Einweggeräte mit verschweißter Batterie.
- Ein nationales Einwegverbot ist angekündigt, aber es liegt bis heute kein Gesetzentwurf vor.
- Pod-Systeme und Liquids bleiben erlaubt, inklusive aller Aromen und Nikotinstärken.
- Großbritannien ist weiter und hat Einweggeräte schon seit Juni 2025 aus den Regalen genommen.
Sind Einweg Vapes in Deutschland schon verboten?
Nein. Diese Frage lässt sich kurz beantworten, und das tun wir auch, weil im Netz viel Gegenteiliges steht. Es gibt kein Bundesgesetz, das den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten untersagt. Wer eine kauft, macht nichts falsch, und wer eine verkauft, ebenso wenig.
Die Verwirrung entsteht, weil bei der Regulierung zwei völlig verschiedene Regeln dauernd in einen Topf geworfen werden. Sie unterscheiden sich in Ziel und Umsetzung. Die eine betrifft die Entsorgung, die andere die Bauweise der Batterie. Keine der beiden ist ein Verbot im üblichen Sinn, und trotzdem führt die zweite dazu, dass Einweggeräte in ihrer heutigen Form vom Markt verschwinden.
Einweg Vape Verbot: die drei Daten, auf die es ankommt
| Termin | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Juli 2026 | Rücknahmepflicht für den Handel, kein Verkaufsverbot | ElektroG, Novelle seit 1. Januar 2026 |
| 18. Februar 2027 | Gerätebatterien müssen austauschbar sein, EU-weit | Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 11 |
| offen | Nationales Einwegverbot, angekündigt im Mai 2026 | kein Entwurf vorgelegt |
Was am 18. Februar 2027 für Einweg E Zigaretten gilt
Dieses Datum liest man überall als „Einwegverbot in der EU". Das ist verkürzt. Wir haben in den Verordnungstext geschaut, und dort steht etwas anderes.
Grundlage ist die EU-Batterieverordnung, Verordnung (EU) 2023/1542. Artikel 11 verlangt, dass Gerätebatterien „vom Endnutzer jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können". Artikel 96 legt fest, ab wann das gilt, nämlich ab dem 18. Februar 2027. Von E-Zigaretten ist an keiner Stelle die Rede.
Warum das trotzdem das Ende der Einweg Vapes ist
Eine klassische Einweg-Vape hat einen fest verschweißten Lithium-Akku. Der lässt sich nicht entnehmen, und genau daran scheitert sie an Artikel 11. Ab dem Stichtag darf so ein Gerät EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Verboten wird also nicht die Vape, sondern der Wegwerf-Akku.
Der Unterschied ist nicht nur juristische Haarspalterei. Ein Gerät mit einem Akkufach, das sich öffnen lässt wie bei einer Fernbedienung, erfüllt die Anforderung und bliebe erlaubt, auch wenn es ansonsten ein Wegwerfprodukt wäre. Ob Hersteller diesen Weg gehen, ist offen.
Welche E Zigaretten betroffen sind und welche nicht
- Betroffen: Einweggeräte mit verschweißtem Akku, also die typischen Modelle mit 600 oder mehr Zügen, die man nach Gebrauch komplett wegwirft.
- Nicht betroffen:Open Pod Systeme mit nachfüllbarem Tank, Prefilled Pod Systeme mit wechselbarem Pod und klassische Sets mit Akkuträger.
- Ebenfalls nicht betroffen:Liquids in allen Aromen und Nikotinstärken. Über Aromenbeschränkungen wird politisch diskutiert, beschlossen ist nichts.
Was das für unser Sortiment heißt. Nichts. Wir führen keine Einweg-Vapes, sondern ausschließlich Akkuträger, Pods und Liquids. Alles davon erfüllt die Anforderung aus Artikel 11 schon heute.
Rücknahmepflicht für E Zigaretten seit Juli 2026
Zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft getreten. Der für Verbraucher sichtbare Teil greift seit dem 1. Juli 2026: Jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten oder Tabakerhitzer anbietet, muss ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Das gilt für Kioske und Tankstellen genauso wie für Onlineshops, und zwar unabhängig von der Ladengröße.
Zwei Punkte daran sind für dich wichtig. Erstens ist die Rückgabe nicht an einen Neukauf gekoppelt, du musst also nichts mitnehmen, um etwas abzugeben. Zweitens darfst du dein altes Gerät auch dort abgeben, wo du es gar nicht gekauft hast. Rücknahmestellen bekommen dafür ein bundeseinheitliches Sammelstellenlogo, an dem du sie erkennst.
Der Grund ist weniger der Müll als die Gefahr. Lithium-Akkus im Hausmüll oder im gelben Sack führen regelmäßig zu Bränden in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Eine beschädigte Zelle reicht. Deshalb gehören Vapes und leere Pods in die Sammelbox, nicht in die Tonne, und auch nicht lose in die Verpackungen anderer Wertstoffe.
Vape Verbot in Deutschland: was politisch läuft
Am 8. Mai 2026 hat Bundesumweltminister Carsten Schneider nach einem Treffen mit den Umweltministerinnen und Umweltministern der Länder angekündigt, noch im selben Jahr ein Gesetz für ein deutschlandweites Einwegverbot vorzulegen. Unterstützung dafür gibt es seit Längerem aus dem Bundesrat. Dort haben sich die Länder bereits im November 2024 mehrheitlich dafür ausgesprochen, ein Verbot in die Novelle des Elektrogesetzes aufzunehmen. In die Fassung, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat, hat es das Verbot dann aber nicht geschafft. Der Druck aus den Ländern ist also alt, umgesetzt wurde er bisher nicht.
In der Politik ist das Thema damit gesetzt, passiert ist seitdem aber nichts Greifbares. Es liegt kein Entwurf vor, kein Datum, kein Verfahren im Bundestag. Für dich heißt das: Solange die Regierung nichts vorlegt, bleibt der 18. Februar 2027 der einzige verbindliche Termin. Sollte ein nationales Einwegverbot kommen, würde es diesen Termin vorziehen, nicht ersetzen.
Für den Handel ist das vor allem eine unangenehme Lage. Welcher Schritt als Nächstes kommt, weiß derzeit niemand.
Braucht es ein nationales Verbot überhaupt noch?
Berechtigte Frage, wenn die EU Einweggeräte in ihrer heutigen Bauform ohnehin aus dem Verkehr nimmt. Drei Gründe sprechen trotzdem dafür.
Die Lücke bei der Bauweise. Artikel 11 verbietet keine Einweg Vapes, sondern fest verbaute Akkus. Ein Hersteller, der ein Wegwerfgerät mit einem Akkufach zum Aufklappen baut, ähnlich wie bei einer Fernbedienung, erfüllt die Vorgabe und darf weiter verkaufen. Ob eine solche Konstruktion als hinreichend einfach zu öffnen gilt, ist noch nicht entschieden. Ein nationales Verbot würde am Produkt ansetzen statt an der Batterie und diese Lücke schließen.
Der Zeitpunkt. Die EU-Vorgabe greift am 18. Februar 2027. Ein deutsches Gesetz könnte früher wirken. Bei einem Produkt, von dem jedes Jahr Millionen Stück im Müll landen, sind ein paar Monate ein Argument.
Der Rechtsgrund. Die Batterieverordnung ist Umweltrecht. Sie sagt nichts über Nikotingehalt, Aromen oder Jugendschutz. Ein nationales Verbot ließe sich auch darauf stützen und könnte Punkte regeln, die das Batterierecht gar nicht erfasst.
Dagegen steht ein nüchternes Argument: Ohne verschweißten Akku rechnet sich das Wegwerfmodell für die Hersteller kaum noch. Gut möglich, dass sich die Frage von selbst erledigt, bevor ein Gesetz fertig ist. Wer heute Einweggeräte einkauft, weiß nicht, ob er sie bis Februar 2027 abverkaufen kann oder ob ein nationales Gesetz früher greift.
Großbritannien: dort sind Einweg Vapes schon verboten
Wer wissen will, was ein echtes Verbot bedeutet, schaut nach Großbritannien. Dort ist der Verkauf von Einweg-Vapes seit dem 1. Juni 2025 untersagt, online wie im Laden, mit und ohne Nikotin. Die britische Regelung geht dabei weiter als die EU-Batterieverordnung: Als wiederverwendbar gilt ein Gerät dort nur, wenn es einen aufladbaren Akku, einen nachfüllbaren Tank und eine wechselbare Coil hat. Alle drei Teile müssen einzeln nachkaufbar sein.
Händler, die sich nicht daran halten, zahlen in England zunächst 200 Pfund. Bei Wiederholung drohen unbegrenzte Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft.
Warum ein Einweg Vape Verbot überhaupt diskutiert wird
Der Einstieg bei Jugendlichen
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit befragt für die Drogenaffinitätsstudie regelmäßig eine repräsentative Stichprobe, zuletzt 2025 über 7.000 Jugendliche und junge Erwachsene. Bei den 12- bis 17-Jährigen hatten in den 30 Tagen vor der Befragung 7,9 Prozent eine Tabakzigarette geraucht, 7,3 Prozent eine Mehrweg-E-Zigarette und 5,5 Prozent eine Einweg-E-Zigarette benutzt.
Die Richtung ist das eigentliche Thema. Der Anteil rauchender 12- bis 17-Jähriger lag 2021 bei 6,1 Prozent und 2025 bei 9,6 Prozent. Bei den 18- bis 25-Jährigen ging er im selben Zeitraum von 29,8 auf 26,3 Prozent zurück. Jugendliche rauchen also wieder mehr, junge Erwachsene weniger. Dass bunte Verpackungen, süße Aromen und ein Preis unter zehn Euro jungen Menschen den Einstieg erleichtern, ist das Hauptargument der Verbotsbefürworter. Die Weltgesundheitsorganisation formuliert es so: Ein Einstieg im Jugendalter erhöht die Wahrscheinlichkeit einer anhaltenden Abhängigkeit und eines späteren Wechsels zu anderen Tabakprodukten. Wer früh anfängt, rutscht also leichter in eine Nikotinsucht und bleibt eher dabei. Dazu kommt der Nikotingehalt: Einweggeräte werden fast durchgehend mit der gesetzlichen Höchstmenge von 20 mg je Milliliter verkauft, eine schwächere Variante gibt es meist gar nicht.
Was dabei oft untergeht: Nicht das Einweggerät ist bei 12- bis 17-Jährigen das verbreitetste Dampfprodukt, sondern die Mehrweg-E-Zigarette mit 7,3 gegenüber 5,5 Prozent. Ihr Konsum ist laut der Studie in allen Gruppen deutlich angestiegen, bei Jugendlichen besonders zwischen 2023 und 2025, und unter den jugendlichen Nutzern dampft inzwischen jeder Fünfte täglich. Ein Verbot, das nur Einweggeräte erfasst, lässt den größeren Teil also unberührt.
Unabhängig von jeder Verbotsdebatte: Die Abgabe nikotinhaltiger und nikotinfreier E-Zigaretten an unter 18-Jährige ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten, im Laden wie im Versandhandel. Dampfen ist kein harmloses Hobby, der Rauch enthält Substanzen, die auf Dauer schaden. Was wir dazu gesammelt haben, steht im Bereich Shisha Gesundheit.
Umwelt und Brandgefahr
Eine Einweg-Vape ist ein Elektrogerät mit Lithium-Akku, das nach ein paar Tagen im Müll landet. Der Akku ist nach dem Wegwerfen oft noch zu einem guten Teil geladen. Genau das macht ihn gefährlich, wenn er in einer Presse beschädigt wird. Dazu kommen Kunststoff, Metall und Elektronik in einer Bauform, die sich kaum trennen lässt. Das ist der Punkt, an dem die EU angesetzt hat, und zwar nicht über das Tabakrecht, sondern über das Batterierecht.
Was E Zigaretten und Liquids kosten
Unabhängig von der Verbotsdebatte wird Dampfen teurer, und zwar über die Steuer. Für Substitute für Tabakwaren, also Liquids, gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Satz von 0,32 Euro je Milliliter. 2025 waren es 0,26 Euro, 2024 0,20 Euro.
Rechne das einmal durch. Auf einer 10-ml-Flasche Liquid liegen damit 3,20 Euro Steuer. Auf einer Einweg-Vape mit 2 ml sind es 0,64 Euro. Pro Milliliter zahlst du in beiden Fällen gleich viel Steuer, nur verteilt sie sich beim Nachfüllsystem auf deutlich mehr Dampf pro gekauftem Gerät.
Mit unseren aktuellen Preisen sieht der Vergleich so aus: Ein Akkuträger für ein Prefilled-System kostet einmalig 7,99 Euro, ein Zweierpack Pods 7,99 Euro. Bei einem Open Pod System zahlst du 24,99 Euro für den Akkuträger und danach 8,90 Euro für 10 ml Liquid. Das Gerät kaufst du einmal, danach zahlst du nur noch für den Inhalt. Wie schnell sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel du dampfst, deshalb ersparen wir dir eine Faustregel, die bei dir dann doch nicht stimmt.
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Geekvape Wenax Q2 Akkuträger Zum Produkt Von Einweg Vapes auf Pod Systeme umsteigen
Der häufigste Einwand gegen den Umstieg ist nicht der Preis, sondern die Sorge, dass sich ein Nachfüllsystem anders anfühlt. Deshalb die zwei Fragen, die uns im Kundenservice am häufigsten erreichen.
Zieht ein Pod System wie eine Einweg Vape?
Ja, wenn du das passende Gerät wählst. Einweggeräte ziehen fast alle eng, also ähnlich wie an einer Zigarette. Genau dieses Zugverhalten bieten Pod Systeme mit engem Zug ebenfalls, der Unterschied im Dampfgefühl ist gering. Wer es offener mag, findet bei Open Pod Systemen Modelle mit lockererem Zug, bei denen du über den Widerstand des Coils steuerst, wie viel Dampf ankommt.
Der zweite Punkt ist das Liquid. Einweggeräte arbeiten mit Nikotinsalz statt mit freiem Nikotin. Nikotinsalz kratzt bei gleicher Stärke weniger im Hals und wird vom Körper schneller aufgenommen, deshalb fühlt es sich für Umsteiger vertrauter an. Unsere Liquids gibt es in 10 und 20 mg je Milliliter, du kannst also dieselbe Stärke weiterfahren, die du vom Einweggerät kennst, oder bewusst runtergehen.
Was kostet der Umstieg wirklich?
Rechne es auf den Milliliter herunter, dann wird es eindeutig. Eine Einweg Vape fasst 2 ml und kostet im Handel meist zwischen 7 und 9 Euro, macht rund 4 Euro je Milliliter, und zwar jedes Mal neu, weil das Gerät mitbezahlt wird.
- Prefilled Pod System: Akkuträger 7,99 Euro einmalig, danach ein Zweierpack Pods mit zusammen 4 ml für 7,99 Euro. Das sind 2 Euro je Milliliter.
- Open Pod System: Akkuträger 24,99 Euro einmalig, danach 10 ml Liquid für 8,90 Euro. Das sind 0,89 Euro je Milliliter.
Beim vorbefüllten System bist du damit ab dem ersten Pod günstiger unterwegs. Beim Open Pod System trägst du erst den höheren Gerätepreis, holst ihn aber nach rund 9 ml Liquid wieder rein, also je nach Konsum innerhalb weniger Wochen. Danach zahlst du nur noch etwa ein Viertel dessen, was dich dieselbe Menge als Einweggerät kosten würde.
Einweg Vapes und Pod Systeme im Vergleich
Der Unterschied ist weniger das Dampfen selbst als das, was danach passiert. Hier die harten Punkte nebeneinander:
| Einweg Vape | Pod System | |
|---|---|---|
| Akku | fest verschweißt, einmal nutzbar | aufladbar, bleibt im Gerät |
| Nach 18.02.2027 | darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden | unverändert erlaubt |
| Füllmenge | 2 ml fest verbaut | Pod wechseln oder 10 ml nachfüllen |
| Aromen | feste Geschmacksrichtung pro Gerät | frei kombinierbar, Nikotingehalt wählbar |
| Was in den Müll geht | komplettes Gerät samt Elektronik | nur der leere Pod |
| Kosten | jedes Mal der volle Gerätepreis | Gerät einmal, danach nur der Inhalt |
Pod Systeme und was sonst erlaubt bleibt
Hier die Entwarnung für alle Dampfer, weil sie in der Debatte untergeht. Keines der folgenden Produkte ist verboten oder soll verboten werden:
- Open Pod Systeme mit nachfüllbarem Tank und Ersatz-Pods zum Wechseln
- Prefilled Pod Systeme mit vorbefüllten Pods
- Liquids in allen Aromen, mit und ohne Nikotin
Für nikotinhaltige Liquids gelten weiter die bekannten Regeln aus dem Tabakrecht: höchstens 20 mg Nikotin je Milliliter, höchstens 10 ml je Nachfüllbehälter und höchstens 2 ml im Tank eines fertig befüllten Geräts. Dazu kommen die Werbebeschränkungen, die für E-Zigaretten ähnlich streng sind wie für Tabak: keine Außenwerbung, keine Kinowerbung vor 18 Uhr, kein Sponsoring. Das Ziel hinter all diesen Vorgaben ist dasselbe, nämlich gesundheitliche Risiken über die Inhaltsstoffe und über die Verfügbarkeit zu senken.
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Wer heute wissen will, woran er ist: In Deutschland ist nichts verboten. Seit Juli 2026 musst du dein altes Gerät kostenlos abgeben können, und ab Februar 2027 verschwinden Einweggeräte mit verschweißtem Akku aus dem europäischen Handel, weil die Batterie austauschbar sein muss. Ein nationales Einwegverbot steht im Raum, mehr aber auch nicht. Nötig wäre es vor allem, um Wegwerfgeräte mit wechselbarem Akkufach gleich mit zu erfassen.
An Alternativen fehlt es dabei nicht. Für dich ändert sich wenig, wenn du ohnehin ein Nachfüllsystem nutzt. Wenn du noch auf Einweggeräte setzt, hast du bis Februar 2027 Zeit, dich umzugewöhnen, und sparst dabei nebenbei Geld. Mehr zu den Geräten selbst steht in unserem Vape Guide.
FAQ: Häufige Fragen zum Vape-Verbot
Sind Einweg-Vapes in Deutschland schon verboten?
Nein. Beim Stichwort Vape Verbot Deutschland werden zwei Dinge dauernd vermischt, deshalb die klare Antwort: Stand Oktober 2026 gibt es kein Gesetz, das den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten in Deutschland untersagt. Kaufen, besitzen und benutzen ist erlaubt. Seit dem 1. Juli 2026 gilt lediglich eine Rücknahmepflicht für den Handel, und die ist kein Verkaufsverbot.
Ab wann dürfen Einweg-Vapes nicht mehr verkauft werden?
Wer zum Thema Vape Verbot Deutschland nach einem Datum sucht, findet oft veraltete Angaben. Belastbar ist bisher nur eines: EU-weit ab dem 18. Februar 2027, sofern der Akku fest verbaut und nicht vom Nutzer austauschbar ist. Das ergibt sich aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ein früheres deutsches Einwegverbot ist angekündigt, aber bis heute liegt kein Gesetzentwurf vor.
Ist der 18. Februar 2027 wirklich ein Vape-Verbot?
Streng genommen nicht, auch wenn das Datum überall als Vape Verbot Deutschland und EU-weit verkauft wird. Artikel 11 der EU-Batterieverordnung verlangt, dass Gerätebatterien vom Nutzer leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Von E-Zigaretten steht dort nichts. Einweggeräte fallen nur deshalb raus, weil ihr Akku verschweißt ist. Ein Gerät mit zu öffnendem Akkufach bliebe erlaubt.
Was hat sich für Händler seit Juli 2026 geändert?
Jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten oder Tabakerhitzer anbietet, muss ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen, unabhängig von der Ladengröße. Das steht im novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz und gilt für Kioske, Tankstellen und Onlineshops gleichermaßen. Rücknahmestellen tragen ein bundeseinheitliches Sammelstellenlogo.
Muss ich etwas Neues kaufen, wenn ich ein altes Gerät abgebe?
Nein. Die Rückgabe darf nicht an einen Neukauf gekoppelt werden. Du kannst dein Gerät auch dort abgeben, wo du es nicht gekauft hast.
Wie entsorge ich eine alte Vape richtig?
Über eine Rücknahmestelle oder den Wertstoffhof, niemals über den Hausmüll und nicht über die Verpackungen im gelben Sack. Der verbaute Lithium-Akku ist beim Wegwerfen meist noch geladen und kann beim Zusammenpressen Feuer fangen. Genau diese Gefahr war einer der Gründe für die neuen Regeln.
Sind Pod-Systeme vom Verbot betroffen?
Nein. Open Pod Systeme und Prefilled Pod Systeme erfüllen die Anforderung der Batterieverordnung bereits, weil sich Akku und Pod trennen lassen. Sie bleiben über den 18. Februar 2027 hinaus erlaubt.
Werden Aromen bei Liquids verboten?
Beschlossen ist nichts. Über Einschränkungen bei süßen Aromen wird auf EU-Ebene diskutiert, unter anderem im Zusammenhang mit der nächsten Tabakproduktrichtlinie. Bis dahin sind Liquids in allen Geschmacksrichtungen regulär im Handel.
Wie viel Nikotin darf in einem Liquid sein?
Höchstens 20 mg je Milliliter. Ein Nachfüllbehälter darf maximal 10 ml fassen, der Tank eines fertig befüllten Geräts maximal 2 ml. Diese Grenzen gelten unverändert und haben mit der Verbotsdebatte nichts zu tun.
Wie viel Steuer steckt in einem Liquid?
Seit dem 1. Januar 2026 sind es 0,32 Euro je Milliliter, vorher 0,26 Euro. Auf einer 10-ml-Flasche liegen damit 3,20 Euro Steuer, auf einer 2-ml-Einweg 0,64 Euro. Das ist der Hauptgrund, warum der Preis in den letzten Jahren spürbar gestiegen ist.
Was gilt in Großbritannien?
Dort sind Einweg-Vapes seit dem 1. Juni 2025 verboten, online wie im Laden, mit und ohne Nikotin. Als wiederverwendbar gilt ein Gerät nur mit aufladbarem Akku, nachfüllbarem Tank und wechselbarer Coil. Großbritannien ist damit deutlich weiter als Deutschland.
Ab welchem Alter darf man Vapes kaufen?
Ab 18. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe nikotinhaltiger und nikotinfreier E-Zigaretten an Minderjährige, im Laden und im Versandhandel. Deshalb prüfen wir im Shop das Alter.
Was mache ich mit meinem Vorrat an Einweg-Vapes?
Aufbrauchen. Besitz und Nutzung sind von keiner der genannten Regeln betroffen, auch nicht nach dem 18. Februar 2027. Betroffen ist das Inverkehrbringen, also der Verkauf. Leere Geräte gibst du anschließend bei einer Rücknahmestelle ab. Und wenn du jemanden kennst, der noch auf Einweggeräte setzt: Teilen lohnt sich, viele wissen bis heute nicht, dass sie ihr altes Gerät überall kostenlos abgeben können.
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