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Es mag dir schon aufgefallen sein, aber Shisha Tabak wirst du innerhalb Deutschlands weder online noch in deinem lokalen Store zu einem reduzierten Preis finden und das hat auch einen Grund. Zuerst einmal sei gesagt, dass es nicht daran liegt, dass wir als Händler in Bezug auf Tabak besonders knausrig wären. Prinzipiell sind Rabattierungen für uns immer eine gute Möglichkeit, um entweder den Umsatz anzukurbeln oder aber um Produkte loszuwerden, die bei unseren Kunden nicht so gut ankommen, wie wir es erwartet hätten. Daher würden auch wir uns darüber freuen, wenn wir zum Beispiel Shisha Tabak Sorten, die nicht bei allen Kunden nicht so gut ankommen, günstiger abgeben könnten.
Tipp: Damit du nicht irgendeinen Tabak kaufst, haben wir für dich die aktuellen Lieblings-Tabaksorten unserer Kunden im Blogbeitrag: Bester Shisha Tabak 2023 zusammengefasst.
Das „Problem“ bei der Rabattierung von Tabakwaren ist der Gesetzgeber. Denn bei Tabak gibt es eine Preisbindung, ähnlich wie es sie auch bei Büchern gibt.
Der Preis einer Packung Tabak wird somit schon bei der Produktion vom Hersteller festgelegt und setzt sich aus den Herstellungskosten, einer Marge für den Handel und der aktuellen Tabaksteuer zusammen. Der zu Beginn festgelegte Preis ist nicht veränderbar, da die Tabaksteurer Prozentual auf den Verkaufspreis gerechnet wird. Würde also der Preis im Nachhinein erhöht, würde zu wenig Steuer erhoben und umgekehrt würde ein rabattierter Preis bedeuten, dass zu viel Steuer pro Packung erhoben wird.
Findest du also irgendwo im deutschen Tabakhandel einen anderen Preis als den, der auf der Steuerbanderole steht, egal ob niedriger oder sogar höher, begeht der Verkäufer eine Straftat. Denn die Änderung des Preises verstößt gegen deutsches Recht.
Darüber hinaus umfasst das Tabakgesetz aber auch noch andere Dinge.
Neben Änderungen des Verkaufspreises (zum Beispiel durch Rabattierungen), sind auch andere Formen der Vergünstigung hierzulande untersagt.
Es dürfen zum Beispiel keine Gegenstände dem Tabak gratis beigelegt werden und es ist auch verboten, Tabak anderen Produkten gratis beizulegen bzw. Tabak generell gratis abzugeben.
Darüber hinaus darf Tabak auch nicht Gegenstand von Glücksspielen oder Werbung sein. Das Tabakgesetz ist aber noch viel umfangreicher. Wenn du dich also umfassend darüber informieren möchtest, was der Gesetzgeber alles zum Thema Tabak festgelegt hat, schau mal hier auf der Seite „Gesetze im Internet“ vorbei.
Für Shishas gilt darüber hinaus ein Gesetz, das den Verkauf von Portionsgrößen auf maximal 25 g beschränkt
Wir haben versucht, das Positive in dem noch recht neuen Gesetz zu sehen und präsentieren dir unsere Überlegungen zum Thema in unserem Artikel: Vorteile der neuen 25 g Regelung - Gibt es welche?
Wir hoffen, wir haben deine Frage zu deiner Zufriedenheit beantworten können. Wenn dich noch mehr Themen aus der Welt der Shishas interessieren, schau dich gerne in unserem Shisha-Wissen Bereich um, da haben wir eine Menge dazu gesammelt.