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Shisha Tabak selber herstellen: Was ist erlaubt?

- Shisha Tabak selbst zu mischen kann unmittelbar Tabaksteuer auslösen.
- Nachbefeuchten, Mischen, Aromatisieren und Pressen gelten laut Zoll als Herstellung eines neuen Steuergegenstands.
- Das gilt auch im privaten Bereich und auch dann, wenn bereits versteuerter Tabak verwendet wird.
- Mehrkomponentensysteme und Dry Base sind kein pauschales Schlupfloch.
- Für selbst angebauten Rohtabak und Tabakersatzstoffe zum eigenen Bedarf nennt das Gesetz eine enge Steuerbefreiung.
Darfst du Shisha Tabak selber herstellen?
Die kurze Antwort lautet: Nicht einfach so. Wenn du Wasserpfeifentabak nachträglich befeuchtest, mischst, aromatisierst oder presst, stellst du nach Auffassung des Zolls einen neuen Steuergegenstand her. Das gilt im gewerblichen und im privaten Bereich.
Wer außerhalb eines Steuerlagers so herstellt, wird grundsätzlich zum Steuerschuldner. Laut Merkblatt des Zolls zum Handel mit Wasserpfeifentabak muss die Herstellung unverzüglich mit dem vorgesehenen Formular erklärt werden. Die Steuer ist sofort fällig.
Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn du einen konkreten Fall prüfen möchtest, wende dich vor dem Mischen an dein zuständiges Hauptzollamt.
Was zählt bei Shisha Tabak als Herstellung?
Entscheidend ist nicht, ob du Tabakblätter selbst anbaust oder eine große Maschine benutzt. Schon die Bearbeitung eines vorhandenen Produkts kann eine neue Herstellung sein. Der Zoll nennt ausdrücklich das Nachbefeuchten mit Glycerin oder Molasse sowie das Mischen, Aromatisieren und Pressen von Wasserpfeifentabak.
Das bedeutet auch: Bereits versteuerter Tabak schützt nicht automatisch vor einer neuen Steuerpflicht. Wenn aus ihm durch die Bearbeitung ein neuer Steuergegenstand entsteht, kann erneut Tabaksteuer anfallen.
Sind Dry Base und Mehrkomponentensysteme ein Schlupfloch?
Nein, darauf solltest du dich nicht verlassen. Bei Systemen aus trockenem Tabak und einer flüssigen Komponente kann die steuerliche Einordnung bereits an der Zweckbestimmung hängen. Verwendest du Glycerin oder Molasse zur Herstellung von Wasserpfeifentabak, kann dadurch nach den Informationen des Zolls zu Mehrkomponentensystemen die Steuer entstehen.
Mehr Hintergründe zu Packungsgrößen und Dry Base findest du im Artikel Welche Größeneinheiten von Shisha Tabak gibt es?.
Gibt es eine Ausnahme für den Eigenbedarf?
Ja, aber sie ist enger, als es auf den ersten Blick klingt. § 30 Absatz 1 Nummer 2 Tabaksteuergesetz befreit Tabakwaren und gleichgestellte Erzeugnisse von der Steuer und vom Verpackungszwang, wenn sie aus selbst angebautem Rohtabak oder aus Tabakersatzstoffen hergestellt und für den eigenen Bedarf verwendet werden.
Die Ausnahme ist keine allgemeine Freigabe für gekauften Rohtabak, Pfeifentabak oder beliebige Mischkomponenten. Sie erlaubt außerdem keinen Verkauf. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Vorhaben genau unter diese Regel fällt, klärst du es am besten vorab mit dem Hauptzollamt.
Warum findest du hier keine Schritt-für-Schritt-Anleitung?
Die technische Herstellung besteht nicht nur aus dem Vermengen von Tabak und Molasse. Rohstoff, Feuchtigkeit, Aroma, Hygiene, Lagerung und Reifezeit müssen zusammenpassen. Vor allem entscheidet die konkrete Ausgangslage darüber, welche steuerlichen Pflichten entstehen. Eine pauschale Rezeptanleitung würde diesen entscheidenden Teil ausblenden.
Die folgenden Videos zeigen den Aufwand und den früher häufig beschriebenen Ablauf deshalb nur zur Einordnung. Prüfe die aktuelle Rechtslage, bevor du Zutaten zu einem rauchfertigen Produkt verarbeitest.
Lohnt es sich, Shisha Tabak selbst zu machen?
Für die meisten Raucher lautet unsere ehrliche Antwort: nein. Du hast rechtliche und steuerliche Fragen, brauchst saubere Arbeitsabläufe und erhältst nicht automatisch ein gleichmäßiges Ergebnis. Dazu kommen Zeit, Rohstoffe und das Risiko, dass eine Mischung geschmacklich nicht funktioniert oder bei der Lagerung verdirbt.
Mit fertig versteuertem Shisha Tabak weißt du dagegen, welches Produkt du kaufst und welcher Preis zur Packung gehört. Wie du eine passende Sorte findest, erklären wir dir im Tabak Finder.
Du möchtest lieber eine fertige Sorte wählen? Unser Tabak Finder grenzt Geschmack und Stärke in wenigen Fragen ein.
FAQ: Shisha Tabak selber herstellen
Darf ich Shisha Tabak privat selber herstellen?
Nicht ohne Weiteres. Nachbefeuchten, Mischen, Aromatisieren oder Pressen kann einen neuen Steuergegenstand erzeugen. Dann wirst du grundsätzlich zum Steuerschuldner und musst die Herstellung unverzüglich erklären. Für selbst angebauten Rohtabak oder Tabakersatzstoffe zum eigenen Bedarf gibt es eine enge gesetzliche Ausnahme.
Ist Dry Base ein legales Schlupfloch?
Nein. Wenn trockener Tabak und eine flüssige Komponente zur Herstellung von Wasserpfeifentabak zusammengeführt werden, können dadurch neue steuerliche Pflichten entstehen. Die genaue Einordnung solltest du mit dem Hauptzollamt klären.
Brauche ich für die Herstellung ein Steuerlager?
Tabakwaren werden unter Steueraussetzung in einem zugelassenen Steuerlager hergestellt. Wer außerhalb eines Steuerlagers ohne Erlaubnis herstellt, kann unmittelbar Steuerschuldner werden. Für deinen konkreten Fall ist das zuständige Hauptzollamt die richtige Anlaufstelle.
Warum rät Moze vom Selbermischen ab?
Weil neben der Rezeptur auch Steuerrecht, Hygiene, gleichmäßige Dosierung und Lagerung eine Rolle spielen. Der Aufwand ist hoch und das Ergebnis oft weniger berechenbar als bei einem fertig versteuerten Produkt.
Darf ich selbst hergestellten Shisha Tabak verkaufen?
Nicht als einfaches Hobbyprodukt. Bei einer gewerblichen Herstellung und Abgabe greifen zusätzliche steuerliche, produktbezogene und kennzeichnungsrechtliche Pflichten. Kläre das Vorhaben vorab mit den zuständigen Behörden.
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